sozialgericht.

Heute habe ich beim Sozialgericht einen Eilantrag auf Integrationsassistenz gestellt.

Die Bildungsverwaltung hat derweil die Schule beauftragt, John an den drei schulhelferlosen Tagen einen Betreuer an die Seite zu geben. Wir brauchen aber nicht irgendeinen Betreuer, sondern wir brauchen einen geeigneten, in Autismus erfahrenen und qualifizierten Schulhelfer, sonst entwickeln sich sofort wieder massive Verhaltensprobleme und Aggressivität, ganz zu schweigen von dem nötigen Vertrauen in Johns Sicherheit. Leider ist es nun einmal so, dass man John nicht einfach einer x-beliebigen Person überantworten kann. Man darf ihn keine Sekunde aus den Augen lassen und man muss ganz sicher sein im Umgang mit ihm. Nicht ohne Grund haben wir immer solche Schwierigkeiten, neue Einzelfallhelfer zu finden, wenn einer geht (was zu den Herbstferien auch wieder auf uns zukommt). Und lernen kann John ohne autismusspezifische Förderung auch nicht – und die hat ein Betreuer nicht erlernt.

Tatsache ist: Johns Bedürfnislage hat sich im Gegensatz zu den ersten beiden Schuljahren nicht geändert. Es gibt keine Entwicklungsfortschritte, die eine Kürzung der Stunden rechtfertigen. Er braucht einen erfahrenen und beständigen Schulhelfer, eine Vertrauensperson. Der Senat besteht auf seinen Kürzungen, also muss das Gericht entscheiden und in der Zwischenzeit geht John nur an den beiden Tagen in die Schule, an denen er den Schulhelfer an seiner Seite hat. Alles andere könnte ich gegenüber meinem Kind gar nicht verantworten.

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