das lärmprotokoll.

A neighbor’s blessed burden within reason
Becomes a burden borne of all and one

So raise a glass to turnings of the season
And watch it as it arcs towards the sun
And you must bear your neighbor’s burden within reason
And your labors will be born when all is done

(The Decemerbists: Don’t carry it all)

Besonders nett: die Einträge an Heiligabend. Wenigstens wissen wir nun, wer der Nachbar ist und warum er das Lärmprotokoll gegen John führt, ich habe ihn nämlich besucht und er sagte, er habe zwar „großes Verständnis für unsere Situation“, aber es sei eine Tatsache, dass er nicht 100% seiner Lebensqualität habe und deshalb müsse er auch nicht 100% seiner Miete zahlen. Da will also nur jemand einen finanziellen Vorteil aus uns schlagen, wie armselig. Der Mann wohnt übrigens weder neben noch über uns, sondern zwei Stockwerke entfernt. Zum Glück haben die Nachbarn direkt über uns und direkt neben uns gesagt, dass sie sich nicht belästigt fühlen. Sollte der Protokollant dennoch vor Gericht ziehen, hat er deshalb wenig Chancen auf Erfolg – zumal es sowieso Gerichtsurteile gibt, die zu dem Schluss kamen, dass ein behindertes Kind für Nachbarn keine Einschränkung der Lebensqualität bedeutet.

„Im nachbarlichen Zusammenleben sei zudem ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft erforderlich, um dem Behinderten ein Leben frei von vermeidbaren Beschränkungen zu ermöglichen. […] Abzustellen ist hierbei auf einen verständigen Durchschnittsmenschen, der weiß, dass einem behinderten Menschen der besondere Schutz der Gesellschaft zuzukommen hat.“ [#]

We all do what we can
We endure our fellow man
And we sing our songs to the headframe’s creaks and moans

(The Decemberists: Rox in the box)

6 thoughts on “das lärmprotokoll.

  1. Antworten
    fragmente - 2. Februar 2011

    Ich starre jetzt schon eine ganze Weile ungläubig auf die Uhrzeiten, verbinde ich doch lärmende Nachbarn ausschließlich mit einer Störung der Nachtruhe: HipHopBeats, die einen nachts um zwei aus dem Schlaf reißen. Die Alkoholikerin, deren Fernseher die ganze Nacht läuft. Die Kleinkriminellen vor der Spielhalle, die durch die Sommernächte grölen. Partyheimkehrer gegen fünf Uhr dreißig. Auf Ihrer Liste sehe ich keine Uhrzeit jenseits von 22 Uhr.
    Wie aber kann man sich morgens um elf gestört fühlen? Um elf reißen Bauarbeiter Straßen auf, Lastwagen donnern über Kopfsteinpflaster, im Herbst blasen die Laubbläser, im Winter schaben die Schneeschaber, neue Nachbarn bohren Löcher in die Wände. Das ganz normale Leben.

    Versteh‘ einer Ihren Nachbarn. Geht wohl wirklich nur um Geld.

  2. Antworten
    giardino - 2. Februar 2011

    Meine Güte wie armselig. Ich bin froh, dass es diese anderen Nachbarn auch gibt, sonst müsste man ja verzweifeln.

  3. Antworten
    engl - 2. Februar 2011

    ich gratuliere zu dem disziplinierten jungen autisten, der mal zehn minuten, mal eine viertel stunde und dann tatsächlich auch mal eine ganze stunde ein bißchen herumlärmt. 😉

  4. Antworten
    creezy - 2. Februar 2011

    Bin sprachlos.

    Ob der Rücksichtnahme von John eben genau nicht nach 22:00 Uhr Lärm zu machen. 😉 Man ist geneigt dem Mann alle Wasserschäden und Einbrüche der Welt an den Hals zu wünschen. Ein Glück, sind wir alle keine Hexen mehr. ,-)

  5. Antworten
    roland - 2. Februar 2011

    Wie verhält sich denn die Hausverwaltung mittlerweile dazu?

  6. Antworten
    Moni - 3. Februar 2011

    Ich glaube, die Hausverwaltung geht nur ihrer Pflicht nach, und ich habe den Eindruck, dass sie uns Verständnis gegenüberbringt und über die Beschwerde des Protokollanten nicht gerade begeistert ist. Sie ist letztlich natürlich der Gegner des Protokollanten: wenn der das Ganze vor Gericht bringt, mit dem Ziel der Mietminderung, dann geht das gegen die Hausverwaltung und nicht gegen uns. Insofern ist die Hausverwaltung die Leidtragende. Anscheinend hat der Protokollant sie schon einmal wegen eines anderen Mieters vor Gericht gezogen (und da hat der Protokollant verloren). Ich nehme an, dass die Hausverwaltung diesen Herrn schon ganz gut einschätzen kann.

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