Am 31. August 2007 wurde mein Sohn an der Helene-Haeusler-Schule, einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, eingeschult. Die Einschulungsfeier fand in der Aula im ersten Stock des Schulgebäudes statt. Im Laufe der Feier öffnete ein Elternteil unbedarft ein Fenster, um frische Luft hineinzulassen. John rannte sofort los und wurde durch Glück und Geistesgegenwart gerade noch rechtzeitig von der Fensterbank gezogen, bevor er aus dem Fenster springen konnte. John ist motorisch sehr aktiv und fit – bei fehlendem Gefahrenbewusstsein. Man kann ihn keine einzige Sekunde aus den Augen lassen, ohne seine Gesundheit und sein Leben zu gefährden. John hat einen schweren frühkindlichen Autismus, in einer ausgeprägten Form, die in Fachkreisen als eine der schwersten Behinderungen überhaupt bekannt ist. Das Umfeld, in dem er sich bewegt, muss extrem an seine Bedürfnisse angepasst werden. Geschieht dies nicht, so kommt es neben dem stetigen Gefahrenpotential vor allem zu ausgeprägten Auto-, Fremd- und Sachaggressionen.
Eigentlich war John schon ein Jahr früher schulpflichtig gewesen, aber da wir keinen Schulplatz für ihn gefunden hatten, ließ ich mich auf den Vorschlag der für ihn zuständigen Ambulanzlehrerin ein, ihn ein Jahr von der Schulpflicht zurückzustellen. Weil mein Sohn die Pflegestufe III hat, zu 100% schwerbehindert ist, inklusive Vermerk „B“ („Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“), und eine 1:1-Betreuung benötigt, gestaltete sich die Schulsuche als sehr schwierig. Er hätte eigentlich in die Schulgruppe des Vereins „Autismus Deutschland“ gehört, die ursprünglich für die am schwersten beeinträchtigten Kinder gegründet wurde, eben jene Kinder, die an anderen Schulen nicht beschulbar sind. Tatsächlich hat der Verein aber schon seit Jahren eine andere Politik betrieben und beschult mitnichten die am schwersten beeinträchtigten Fälle, sondern Kinder, die sprechen können und in Leistungstests gut abschneiden. Im Verein ist man der Meinung, diese Kinder seien förderungswürdiger. „Die frühkindlichen Autisten kann man genauso gut in Schulen für geistig Behinderte geben“, sagte mir die 2. Vorsitzende des Vereins einst am Telefon. Nun ist es aber leider so, dass die Schulen für geistig Behinderte eben nicht dafür ausgestattet sind, schwere frühkindliche Autisten zu betreuen, wie man alleine an dem Beispiel der Einschulungsfeier schon sehen kann.
Dass John an einer normalen Sonderschule nur mit einem Schulhelfer beschulbar ist, war den Fachleuten von Anfang an klar, sie schrieben sofort dementsprechende Gutachten, der Antrag wurde gestellt, den Bewilligungsbescheid erhielt ich aber erst mitten in den Sommerferien. Ob mein Sohn tatsächlich zur Schule gehen wird, erfuhr ich drei Wochen vor der Einschulung. Ich hatte mich schon darauf vorbereitet, meine Berufstätigkeit aufgeben zu müssen.
Der Vertrag des Schulhelfers lief nur über ein halbes Jahr, bis zum 31. Januar 2008. Anfang Januar 2008 hieß es dann zunächst, dass die Stunden für das zweite Halbjahr gekürzt werden. Die Senatsschulverwaltung hatte allerdings die im unabhängigen fachlichen Gutachten beantragte Stundenzahl von 35 Stunden sowieso schon erheblich unterschritten, indem sie nur 25 Stunden bewilligt hatte. Das bedeutete für mich im ersten Schulhalbjahr meines Sohnes, dass die Schulzeit nicht komplett abgedeckt war und ich donnerstags verkürzt arbeiten musste. Ich hätte dagegen gerichtlich vorgehen können, arrangierte mich aber lieber mit der Situation, denn die Schule gab sich wirklich viel Mühe, John in das Schulleben zu integrieren. Eine Klage hätte der Schule Schwierigkeiten bereitet, auch wenn der Senat Schuld daran hatte, dass eine volle Beschulung unmöglich war. Eine weitere Kürzung der Stunden durch die Senatsverwaltung aber würde meine Berufstätigkeit endgültig gefährden. Ich konnte mich erfolgreich wehren, und der Vertrag wurde für das zweite Halbjahr ohne Änderungen verlängert.
In die ersten Sommerferien gingen wir erneut mit Ungewissheit, denn wieder wurde der Vertrag nicht rechtzeitig verlängert. In der ersten Schulwoche dann wurde der Vertrag des Schulhelfers ausgestellt, dieses Mal allerdings noch nicht einmal mehr für ein Halbjahr, sondern befristet auf das Ende des Kalenderjahres, also bis zum 31.12.2008. Eine Woche vor den Weihnachtsferien machten wir Eltern wieder Druck und die Verträge wurden bis zum 31. Juli 2009 verlängert. Für das anstehende dritte Schuljahr meines Sohnes sieht die Lage nun schlimmer aus denn je: die 25 Schulhelferstunden, die sich schon am absoluten Limit des Machbaren bewegen, sollen erneut gekürzt werden. Für die ganze Schule wurden nur 50 Stunden pro Woche bewilligt, dabei gibt es 11 Kinder, die einen Schulhelfer brauchen, davon 4 schwer beeinträchtigte Autisten, die einen hohen Stundenbedarf haben. Der Senat weigert sich, die Kürzungen zurückzunehmen und behauptet, die Schulen seien ausreichend versorgt. Wie viel tatsächlich in allen Bezirken gekürzt wurde, tragen wir Eltern gerade wieder zusammen, in Kontakt mit den Behindertenbeauftragten, den bildungspolitischen Sprechern, den Gremien wie Landeselternausschuss und Landesschulbeirat. Andere Menschen haben Ferien, aber wir nicht, denn mehr denn je sieht es so aus, als ob mein Sohn im neuen Schuljahr nicht voll beschult werden kann. Ich bin Freiberuflerin und kann darum keine neuen Aufträge annehmen, die Situation ist wieder einmal katastrophal.
Dabei ist unklar, ob dem Senat in dieser wiederkehrenden Angelegenheit einfach auf eine naive Weise das Verständnis für die Bedürfnisse fehlt, oder ob es sich hier um die bewusste Exekution eines politischen Willens handelt. (An Geld kann es jedenfalls nicht mangeln, denn für die ausreichende Schulhelferversorgung fehlen ca. 1,5 Mio. Euro und solange man sich ein Stadtschloss für über 550 Mio. leisten kann, ist man für die Beschulung schwerstbehinderter Kinder nicht zu arm.)
Sollte es dem Senat am Verständnis für die Bedürfnisse mangeln, so sollten die Entscheidungsträger einmal die Schulen besuchen und sich ein Bild der Kinder und ihrer Bedürfnisse machen. Dies haben Herr Laube (SenBWF) und Herr Teichert (SenFin) bereits getan, und laut Aussage von Herrn Laube haben sie bei dieser Hospitation durchaus erkannt, dass es auch an Sonderschulen in bestimmten Fällen Bedarf für Schulhelfer gibt. Die gerade verfasste neue Verfahrensverordnung für Schulhelfer enthält aus diesem Grund explizit und korrekterweise den Passus, dass es auch an Sonderschulen Schulhelfer geben darf. Verhandlungsführer mit der Finanzverwaltung über das Budget war aber nicht Herr Laube, sondern Frau Zinke, und letztlich verantwortlich sind Herr Zöllner und Herr Nussbaum, und diese Verantwortlichen haben ein gedeckeltes Budget beschlossen, das viel zu niedrig ist, und an dem nun besonders die Sonderschulen leiden, da laut Schulgesetz die Integration Vorrang hat.
Wie ist das also mit der Integration und dem politischen Willen zur integrativen (oder besser: inklusiven) Beschulung? Die Sonderschulen sind ein Auslaufmodell, so viel ist klar. Spätestens seit der deutschen Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen alle Zeichen auf Inklusion. Nun haben wir also einen stetig steigenden Bedarf an Schulhelferstunden für die Integration an Regelschulen, aber ein gedeckeltes Budget. Die Frage ist, ob man die bei der zunehmenden Inklusion entstehenden Mehrkosten in der momentanen Übergangsphase ausgerechnet durch Kürzungen bei den am schwersten beeinträchtigten Kindern in den Sonderschulen kompensieren kann und soll. Dies geschieht bei dem momentan gedeckelten Budget unweigerlich, und dies nehmen die regierenden Parteien SPD und Linke bewusst, wenn auch möglichst stillschweigend, in Kauf.
Ganz abgesehen davon reicht das Budget nicht einmal mehr für die Regelschulen, so dass Integrationskinder auch dort von Kürzungen und Streichungen betroffen sind. Diesen Kindern droht ohne Schulhelfer ein Abrutschen in die Sonderschule. Auch die Eltern von weniger schwer beeinträchtigten Kindern machen sich darum verständlicherweise große Sorgen. Die Kinder aber, die an den Sonderschulen einen Schulhelfer brauchen, sind ohne Schulhelfer gar nicht beschulbar. Auch für sie ist der Schulhelfer integrativ oder inklusiv tätig, denn ohne 1:1-Betreuung müssen Kinder wie John Zuhause bleiben und ihre Schulpflicht wird mittels Hausunterricht abgedeckt. Das würde bedeuten, dass John nicht mehr in die sozialen Strukturen einer Schule integriert wäre (und ich könnte nicht mehr arbeiten und würde ebenfalls isoliert).
Für ein schwer beeinträchtigtes autistisches Kind wie John ist es so, dass er in jeder Schulform einen Schulhelfer braucht. Ohne 1:1-Betreuung besteht großes Gefahrenpotential. In einer Schule mit 140 Schülern und viel Personal steht leicht eine Tür offen, auch wenn groß darauf steht: „Diese Tür bitte immer geschlossen halten.“ Ich habe selbst erlebt, wie ein Zivildienstleistender zum Rauchen nach draußen ging, die Tür nicht schloss und John fast entkommen wäre. Die Schule liegt direkt neben der sechsspurigen Mollstraße, binnen einer Minute hätte John tot sein können. Die Schule gibt sich die größte Mühe, alles so zu gestalten, dass es für und mit John funktioniert, aber es gibt nun einmal Kinder, die jederzeit eine 1:1-Betreuung brauchen, und dafür reicht auch der zugegeben gute Personalschlüssel an den Sonderschulen nicht aus. Mit den jetzigen Kürzungen und Streichungen der Schulhelferstunden setzt der Senat die Gesundheit und das Leben von Kindern aufs Spiel. Wenn das erste Kind ernsthaft verletzt ist, vermisst wird oder unter ein Auto läuft und stirbt, dann wird der Aufschrei groß sein. Nur müssen wir uns dann nicht fragen, wie so etwas passieren konnte, denn die Antwort auf diese Frage kennen wir. Wenn John etwas geschieht, werde ich Herrn Laube, Herrn Zöllner und Herrn Nussbaum persönlich dafür haftbar machen.
Neben dem Gefahrenpotential brechen ohne 1:1- Betreuung aber vor allem auch starke Aggressionen aus, die aus der Frustration entstehen, sich in einer Struktur zu bewegen, die nicht den eigenen Bedürfnissen entspricht. Der Autist findet sich ohne einen „Übersetzer“ nicht in sozialen Strukturen zurecht, und der Schulhelfer ist dieser „Übersetzer.“ Dabei spielt es keine Rolle, welche Schulform das Kind besucht: ein Schulhelfer als „Übersetzer“ dient der Inklusion, die für ein schwer autistisches Kind in eine neurotypische Umwelt immer schwer zu erreichen ist. Der Schulhelfer ist also für ein autistisches Kind immer eine integrativ oder inklusiv tätige Person, das ist grundsätzlich wichtig zu verstehen.
Der Schulhelfer sorgt dafür, dass sich John möglichst viel in die Klasse integriert. Wenn John überfordert ist und aggressiv wird, verlässt er mit ihm den Raum, und kehrt zurück, wenn sich John beruhigt hat. Der Schulhelfer arbeitet mit Lernmethoden speziell für Autisten, die sich von denen der Heilpädagogik für geistig Behinderte unterscheiden, die sonst an seiner Schule verwendet werden. Während der Rest der Klasse etwa Smileys sammelt und durch solche Smileys tatsächlich motiviert wird, ist es einem Autisten herzlich egal, ob jemand hinter seinen Namen ein lachendes Gesicht klebt. Derartige pädagogische Ansätze gehen an einem Autisten völlig vorbei. John muss anders motiviert werden, und dazu gibt es spezielle verhaltenstherapeutische und vor allem kommunikations-unterstützende Ansätze, die nur in 1:1-Arbeit angewendet werden können – dazu kann der Schulhelfer von der Lehrerin eingesetzt werden, denn sie muss sich schließlich um eine ganze Klasse kümmern.
Kinder wie John brauchen einen sicheren und qualifizierten Umgang, Vertrauenspersonen. Der Schulhelfer muss ihn oft aus dem Unterricht herausnehmen, in leere Schulräume, in denen sich das Kind beruhigen kann. Bei einem nicht-sprechenden Kind gehört also das allergrößte Maß an Vertrauen zur Wahl des Schulhelfers, der auch viel Zeit alleine mit dem Kind verbringt und sehr geduldig sein muss. Aber nicht nur die Eltern müssen dem Schulhelfer vertrauen, sondern es muss auch ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Schulhelfer und dem Kind bestehen. Ein solches aufzubauen dauert – wie in jeder Beziehung – eine lange Zeit.
Offensichtlich haben die Verantwortlichen keine Ahnung, wie schwer es ist, überhaupt geeignetes Betreuungspersonal zu finden. Ich habe bisher nur einmal versucht, meinen Sohn in den Ferien für vier Tage in eine Kurzzeitpflege zu geben. Ich sagte in den Vorgesprächen immer wieder, dass er eine 1:1-Betreuung braucht, und man versicherte mir, das sei kein Problem. Als ich John nach vier Tagen abholte, teilte man mir mit, man könne ihn nicht wieder aufnehmen, weil er ja wirklich und tatsächlich die ganze Zeit eine 1:1-Betreuung braucht. Das könne man nicht leisten. Diese Einrichtung war die einzige, die in Berlin überhaupt in Frage kommt. Das Thema Abstandgewinnen durch Kurzzeitpflege ist seither ad acta gelegt. Eine Mutter-Kind-Kur, die mir bereits genehmigt worden war, wurde mir vorletzten Sommer sehr kurzfristig wieder abgesagt, da sich die Einrichtung auf der Insel Pellworm – die angeblich auf Autismus spezialisiert ist – nach Durchsicht aller eingereichten Gutachten und Unterlagen am Ende doch nicht in der Lage sah, uns in den Ferien aufzunehmen. Dabei wäre ich sogar selbst dabei gewesen.
Letztes Jahr hatte ich mir den Oberarm gebrochen. Die Krankenkasse bewilligte Leistungen eines häuslichen Pflegedienstes. Ich telefonierte viele Pflegedienste ab, aber keiner konnte für Johns Pflege einen Mann schicken. Für die meisten Frauen ist John allerdings schon nicht mehr zu bewältigen. Ich erläuterte genauestens seine Situation, aber man schickte mir eine zarte Frau, die sich schon nach dem ersten Tag krank meldete. Als Ersatz kam eine hochschwangere Frau, die Angst davor hatte, dass mein Sohn ihr in den Bauch tritt, und die ihn darum nicht wickeln wollte. Ich wechselte daraufhin den Pflegedienst, hatte mit dem zweiten aber nicht mehr Glück. Am Ende organisierte ich die Pflege über die eingearbeiteten Einzelfallhelfer und lernte, mein Kind einarmig zu wickeln.
Schön wäre es, wenn einem die Politik nicht noch zusätzlich Knüppel zwischen die Beine werfen würde: dass John einen Schulhelfer braucht, haben unabhängige Experten-Gutachten bestätigt, darum sollte ihm diese dringend nötige Hilfe auch gewährt werden, und man sollte nicht alle halbe Jahre wieder dafür kämpfen müssen.
Im Berliner Schulgesetz wird das Recht auf eine angemessene und „zukunftsfähige“ Ausbildung in §2 festgeschrieben. Im selben Paragraphen findet sich der ausdrückliche Hinweis, dass dieses Recht auch für Menschen mit Behinderung gilt. Darüber hinaus legt die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (SopädVO)“ als geltende Rechtsvorschrift fest, dass „Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung haben“ (§2, Abs. 1). In §5 wird ausdrücklich der Einsatz von Schulhelfern an Sonderschulen erlaubt und geregelt. Und in der frisch in Kraft getretenen neuen Verfahrensordnung steht: „Schulhelferstunden können bewilligt werden, wenn aufgrund der Art, der Schwere und des Umfangs der Behinderung die Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule zu leisten sind. Priorität hat die Bereitstellung der Leistungen für ergänzende Pflege und Hilfe im gemeinsamen Unterricht. In Ausnahmefällen ist der besonders zu begründende Schulhelfereinsatz auch an Sonderpädagogischen Förderzentren im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich.“ Johns Gutachten belegen eindeutig, dass er ein solcher Ausnahmefall ist. Die jetzt vom Senat durchgeführten Kürzungen widersprechen all den genannten Vorgaben.
Muss man überhaupt sagen, dass außerdem mit jedem Grad an Selbständigkeit auf lange Sicht auch die Betreuungskosten für den Staat sinken? Man könnte sogar ökonomisch argumentieren. Ein Autist, der als Kind nicht gelernt hat, in dieser Welt zurechtzukommen, ist als Erwachsener umso pflegeintensiver. Wenn John erst einmal 1,90 m groß ist und über 80 kg wiegt, dann sind alle Betreuer mehr denn je auf seine Kooperation angewiesen, und die muss jetzt angebahnt werden. In Johns Zeugnis steht dieses Jahr: „Zunehmend besser gelingt es John, an gemeinsamen Unterrichtsaktivitäten teilzunehmen. So sitzt er im Morgenkreis jetzt auf einem eigenen Stuhl und führt bereitwilliger entsprechende Arbeitsaufträge aus. Dabei wählt er sein Bild, seinen Vor- und Nachnamen meist richtig aus und macht auch die Lautgebärden seines Vornamens bewusst mit. Fast sicher ordnet er dem täglichen Stundenplan die Ganzwörter zu.“
Diese Form von Inklusion in den Klassenverband und Mitarbeit wären vor einem Jahr noch undenkbar gewesen, und wir danken dies der intensiven Arbeit des Schulhelfers. Ich werde nicht zulassen, dass John durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in seiner positiven Entwicklung behindert wird.
Etwas lang, aber ein sehr interessanter Beitrag! Vielen Dank dafür!
Viel Glück für John und Dich!
Ich kann so gut nachvollziehen,was Sie durch machen und vor allem was man John antut.
Ich sitze im selben Boot.
So langsam komme ich aber an die Grenze meiner Belastbarkeit.
Ich habe mir weitest gehend meine Ideale abgeschminkt.
Hier geht es um Geld und da spielt Lebensqualität unserer Kinder kaum noch eine Rolle.Wozu auch.Es gibt doch die Psychiatrie und die kann sich doch mit viel Neuroleptika um unsere Kinder kümmern,wenn alle anderen sich nicht zuständig fühlen.Wir sind 100 Jahre zu früh dran.Oder vielleicht wird es nie ein wirkliches Verständnis von Autismus geen.
Sorry,bin sonst Optimist,aber ich habe einfach zuviele bittere Erfahrungen hinter mir.