der anwalt vor gericht.

Wenn gar nichts mehr geht, dann klagen die Behörden den Anwalt an, der versucht, seinen Klienten Recht zu verschaffen: „Regelmäßig setzten die Behörden vor die Gewährung von Sozialleistungen hohe Hürden. So hoch, dass sie vielen Behinderten verwehrt blieben. Der Fall der beiden Kinder etwa, an deren Verfahren sich der Streit zwischen den Behörden und Kroll entzündet hatte, wäre beinahe so verlaufen, dass der Landkreis Oldenburg Geld gespart hätte, den Kindern aber dafür nicht entsprechend ihrer Behinderung geholfen worden wäre. Die Schulbehörde hatte den Eltern gesagt, vor Antrag auf Eingliederungshilfe für den Besuch einer Regelschule müsse ein Gutachten über den sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt werden – dessen Ergebnis in einem der Fälle dazu geführt hatte, dass das Kind auf eine Förderschule für Körperbehinderte gehen sollte, deren Lehrer nach Angaben des damaligen Schulleiters mit Autisten überfordert waren. Kroll erst wies die Eltern darauf hin, dass ihnen Unwahres gesagt worden war. Das sonderpädagogische Gutachten sei nicht verpflichtend, vor Gericht erstritt er dann die erhoffte Zahl an Betreuungsstunden, die der Landkreis nun finanzieren muss. Kroll vermutet ein „Stillschweigeabkommen zwischen Sozial- und Schulbehörden mit dem Ziel, die Kinder in die mit Landesmitteln finanzierten Förderschulen abzuschieben“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to top